Vorteile der Rürup-Rente
1. realer gezahlter Eigenbeitrag gering, da
Steuerersparnis
2. flexible Beitragszahlung möglich
3. Absicherung einer garantiert lebenslangen Rente
4. Schutz vor ALG II (Hartz IV) und Insolvenz
5. Absicherung der Hinterbliebenen möglich (Todesfallschutz)
6. Einschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
7. Rentenbeginn kann flexibel festgelegt werden
8. Besteuerung erst bei Auszahlung, dann oft geringere Steuerlast
9. i.d.R. keine Gesundheitsfragen
10. mit Investmentfondsanlage kombinierbar
1. Real gezahlter
Eigenbeitrag zur Rürup-Rente ist eher gering, da hohe Steuerersparnis
Die Rürup-Rente wird erst dann versteuert, wenn sie zur Auszahlung
kommt. Dies schreibt das 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz vor. Die Rürup-Rente
gehört innerhalb dieses Konstruktes zur 1. Schicht der Altersvorsorge und
wird daher in dem Zeitraum der Beitragszahlung steuerlich enorm gefördert.
Im Gegenzug muss der Rentner dann auf die empfangene Rente aus der Rürup-Rente
Steuern zahlen. Einer der Vorteile der Rürup-Rente: Zum Zeitpunkt der
Auszahlung, also im Rentenalter ist der Steuersatz oft wesentlich geringer
als im Arbeitsleben. Der einmal erworbene steuerliche Vorteil, der durchaus
zwischen 20 und 35% ihrer Beiträger der Rürup-Rente betragen kann, wird
damit nur unwesentlich geschmälert.
2. Flexible Beitragszahlung möglich
Die Rürup-Rente kann durchaus flexibel "bespart" werden.
Solange die Höchstgrenzen des Rürup-Rentenvertrages nicht überschritten
werden, können Beiträge gezahlt werden.
Ein wesentlicher Vorteil: es kann neben der regelmäßigen Beitragszahlung
(in der Regel monatlich) auch einmal pro Jahr ein Einmalbetrag als
Sonderzahlung geleistet werden. Er dient häufig am Jahresende bei hohen
erwirtschafteten Gewinnen als Steuerspar-Effekt.
3. Absicherung einer garantiert lebenslangen
Rente
Die Rürup-Rente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Dies garantiert
ein festes Einkommen im Rentenalter. Selbst, wenn das angesparte Kapital
rechnerisch schon verbraucht ist, wird die Versicherung die vereinbarte
Rente bis zum Lebensende der versicherten Person auszahlen.
Einer der vielen Vorteile, besonders für sicherheitsbewusste Sparer.
4. Schutz vor ALG II (Hartz IV) und Insolvenz
Die Rürup-Rente wird im Falle einer Arbeitslosigkeit (Hartz IV) oder
drohenden Insolvenz nicht verpfändet oder angerechnet. Die Rürup-Rente
stellt jederzeit eine Sicherheit dar, die selbst der Staat nicht vorzeitig
auflösen und verbrauchen kann. Besonders Unternehmer machen aus diesen Gründen
gerne Gebrauch von der Rürup-Rente. Diese Vorteile wird bisher noch
unterschätzt, erfreut sich aber immer größerer Beliebtheit in
wirtschaftlich schlechten Zeiten, in denen trotz allem an die eigene
Altersvorsorge gedacht werden muss.
5. Absicherung der
Hinterbliebenen möglich (Todesfallschutz)
Ursprünglich angedacht war das Konzept der Rürup-Rente, ähnlich wie
die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Sobald der Versicherte
verstirbt, wird die weitere Zahlung der Renten gestoppt und eine Beitragsrückerstattung
entfiele. Nicht jedoch, wenn beim Abschluss der Rürup-Rente der sog.
Hinterbliebenenschutz vereinbart wird. Dieser gewährleistet bei Tod der
versicherten Person eine weitere Zahlung der Renten für einige Jahre an die
Hinterbliebenen. Besonders Familienoberhäupter nutzen diese neuen Vorteile
der Rürup-Rente um auch für das Wohl der Hinterbliebenen zu sorgen.
6. Einschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung
möglich
Auch der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente ist in der
Kombination mit der Rürup-Rente möglich. So wird sichergestellt, dass die
versicherte Person bei Verlust der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit) eine
sofortige Rente zum Ersatz seines fehlenden Einkommens erhält sowie der
Beitrag zur Rürup-Rente i.d.R. von der Versicherungsgesellschaft bis zum
realen Renteneintrittsalter (65. oder 67 Lebensjahr) übernommen wird.
Vorteile, den besonders Selbstständige und Freiberufler zu schätzen
wissen.
7. Rentenbeginn kann flexibel festgelegt
werden
Natürlich kann man nicht genau planen, mit welchem Alter man selbst in
Rente gehen wird. Das Leben spielt ja meistens doch anders als man denkt.
Aus diesem Grund hat man für die Rürup-Rente einen flexiblen Rentenbeginn
eingeführt. Mit dieser Option kann die versicherte Person dann wählen,
seine Rürup-Rente ein paar Jahre früher oder auch später in Anspruch zu
nehmen. Das genaue Datum des Rentenbeginns, welches schon bei
Vertragsabschluss festgelegt wird, kann damit also noch einmal flexibel
verschoben werden.
8. Besteuerung erst bei Auszahlung, dann oft
geringere Steuerlast
Die steuerliche Komponente der Rürup-Rente sieht eine klare Regelung
vor: Die Besteuerung der Rürup-Rente wird erst im Rentenalter vorgenommen.
Die Beiträge sind daher steuerfrei und führen während des Erwerbslebens
zu einer klaren Steuerersparnis; klare Vorteile!
Zu Rentenbeginn der versicherten Person müssen dann die ausgezahlten Renten
teilweise versteuert werden. Jedoch dann mit dem oft wesentlich geringeren
Steuersatz für Rentner.
9. i.d.R. keine Gesundheitsfragen
Es müssen gar keine großen Krankheiten sein, lediglich chronische Leiden
oder Allergien können dazu führen, dass eine private Renten- oder
Lebensversicherung nicht mehr abzuschliessen möglich ist und somit ein
wesentlicher Baustein zur privaten Altersvorsorge entfällt.
Weitere Vorteile der Rürup-Rente: Die Gesundheitsfragen entfallen, wenn
keine zusätzlichen Bausteine in den Rürup-Rentenvertrag mit aufgenommen
werden sollen. Der Abschluss der Rürup-Rente wird somit für jeden zugänglich.
10. Mit Investmentfondsanlage kombinierbar
Die Rürup-Rente bietet für jeden, der gerne seine Beiträge in
Investmentfonds anlegen möchte, die Möglichkeit auf eine chancenreiche
Rendite. Auch ein Splitting zwischen recht konservativen und sicheren
Investmentfonds sowie bis hin zum stark schwankenden Aktienfonds ist
denkbar. Die verschiedenen Versicherungsunternehmen bieten diese Vorteile
zur Anlage der eingezahlten Beiträge oftmals an, um hier attraktivere
Ablaufwerte für die versicherte Person zu ermöglichen.
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